Die Hausordnung des JuZ

  • Das JuZ ist ein Ort, an dem sich überwiegend Jugendliche im Alter zwischen 12 und 18 Jahren treffen, Kontakte zu anderen Jugendlichen knüpfen oder die vorhandenen Angebote nutzen können.
  • Im JuZ werden Personen und Gegenstände mit Respekt behandelt.
  • Beleidigungen, Drohungen und Beschimpfungen gegenüber allen Personen werden nicht hingenommen.
  • Rassistische Symbole, Zeichen, Musik und Äußerungen sind verboten. Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus haben bei uns keinen Platz. Grundsätzlich lehnen wir jede Form von Radikalismus und Extremismus ab.
  • Bilder, Filme, Spiele und Lieder mit gewaltverherrlichenden und/oder perversen Inhalten sind nicht gestattet.
  • Das JuZ ist gewalt- und waffenfrei. Waffen jeglicher Art, auch Spielzeuge und Attrappen sind verboten.
  • Das JuZ ist alkohol- und drogenfrei. Nur am Freitag oder bei Veranstaltungen wird Bier an Jugendliche ab 16 Jahren ausgeschenkt. Wer stark betrunken ist, erhält keinen weiteren Alkohol und ist im Haus unerwünscht! Wer "Fremd"Alkohol ins JuZ mitbringt, wird des Hauses verwiesen!
  • Rauchen ist im JuZ und auf dem dazugehörigen Gelände verboten.
  • Im gesamten Haus ist das Fahrradfahren, (Inline-)Skaten und Ballspielen verboten.
  • Wer im JuZ einen Raum benutzt, muss dafür Pfand (kein Geld!) hinterlegen und ist für Ordnung verantwortlich.
  • Grundsätzlich gilt das Jugendschutzgesetz!
  • Die Anweisungen der Mitarbeiter müssen befolgt werden. Bei einem Verstoß gegen die Hausordnung entscheidet der/die pädagogische Mitarbeiter/in über die Maßnahme (Gespräche, Verwarnung, Schadensersatz, Anzeige oder Hausverbot).